EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Aktionsplan für Finanzdienstleistungen FSAP

In der vorliegenden Mitteilung über die Umsetzung eines Aktionsplans für Finanzdienstleistungen werden politische Ziele und spezifische Maßnahmen zur Verbesserung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen vorgeschlagen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 1999 „Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan" [KOM(1999) 232 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Aktionsplan folgt auf die Mitteilung vom 28. Oktober 1998 „Finanzdienstleistungen: Abstecken eines Aktionsrahmens". Sie wurde auf Ersuchen des Europäischen Rates von Wien vorgelegt, der im Dezember 1998 angeregt hatte, den Konsens über die in dem Aktionsrahmen enthaltenen Ziele in ein dringliches Arbeitsprogramm umzusetzen. Der Aktionsplan basiert auf den Beratungen der Politischen Gruppe für Finanzdienstleistungen (FSPG), die sich aus den persönlichen Vertretern der Finanzminister und der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammensetzt.

Der Europäische Rat von Köln hat die Kommission auf seiner Tagung vom 3. und 4. Juni 1999 aufgefordert, die Arbeiten an dem Aktionsplan im Rahmen der Politischen Gruppe für Finanzdienstleistungen fortzusetzen. Der Aktionsplan, der auf die Schaffung eines Finanzbinnenmarkts abzielt, enthält eine Prioritätenliste und einen Zeitplan für konkrete Maßnahmen, mit denen drei strategische Ziele erreicht werden sollen: Errichtung eines einheitlichen Firmenkundenmarktes für Finanzdienstleistungen; Schaffung offener und sicherer Privatkundenmärkte Modernisierung der Aufsichtsregeln

Firmenkundenmärkte

Der Euro wirkt als Katalysator für eine Modernisierung der EU-Wertpapier- und Derivatmärkte. So haben beispielsweise von den Märkten ausgehende organisatorische Veränderungen der EU-Finanzmärkte zu engeren Beziehungen zwischen den verschiedenen Börsen und zu einer Verbesserung der Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssysteme geführt. In großen Zügen beziehen sich die geplanten Maßnahmen auf fünf Bereiche:

  • Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für integrierte Wertpapier- und Derivatmärkte Die Kommission muss die für die effiziente Erbringung grenzüberschreitender Wertpapierdienstleistungen notwendigen Voraussetzungen schaffen. Dazu müssen unter anderem die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie dringend aktualisiert, eine Richtlinie gegen Marktmanipulation angenommen sowie eine Mitteilung zur Festlegung von Wohlverhaltensregeln zum Schutz der "professionellen" Anleger und der "Kleinanleger" vorbereitet werden.
  • Beseitigung von Hemmnisse für die EU-weite KapitalbeschaffungDa der Absatz von Wertpapieren auf den Märkten anderer Mitgliedstaaten durch nationale Hindernisse erschwert wird, entstehen nicht nur hohe Kosten, sondern wird auch die EU-weite Tätigkeit behindert. Daher erscheint es notwendig, die Richtlinien über die Anforderungen bezüglich der Information und des Prospekts zu aktualisieren. Es wird erforderlich sein, die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem FESCO (Forum of European Securities Commissions) zu verbessern.
  • Festlegung einheitlicher Informationspflichten für börsennotierte GesellschaftenEs müssen dringend Lösungen gefunden werden, die es den Unternehmen ermöglichen, in der gesamten EU Kapital aufzunehmen und dabei Abschlüsse zu verwenden, die auf der Grundlage einheitlicher Bilanzierungspflichten erstellt wurden. . Gegenwärtig scheinen die "International Accounting Standards" (IAS) als Richtschnur für einheitliche Bilanzierungsvorschriften am besten geeignet zu sein. Ebenso geben die Internationalen Abschlussprüfungsgrundsätze ("International Standards on Auditing") offenbar das Minimum vor, das erfüllt sein müsste, damit die veröffentlichten Abschlüsse glaubhaft sind. Die Kommission wird diese Fragen in einer Mitteilung insbesondere im Rahmen ihres Vorschlags zur Änderung der vierten und siebten Richtlinie zum Gesellschaftsrecht näher erörtern.
  • Schaffung eines in sich stimmigen Rechtsrahmens für die Systeme der zusätzlichen AltersversorgungUm Altersversorgungssysteme nach dem Kapitaldeckungsverfahren zu ermöglichen, ist ein rigoroser aufsichtsrechtlicher Rahmen erforderlich, der für die Begünstigten ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Dies dürfte durch die Senkung der Lohnnebenkosten zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und die mit der demographischen Entwicklung verbundene zunehmende Finanzierungsbelastung der Altersversorgung vermindern. Das Fehlen eines Gemeinschaftsrahmens kann darüber hinaus die Arbeitskräftemobilität hemmen. Hierzu ist eine Mitteilung geplant, die als Grundlage für einen Richtlinienvorschlag zur Beaufsichtigung von Pensionsfonds dienen könnte.
  • Schaffung der für den grenzübergreifenden Wertpapierhandel erforderlichen Rechtssicherheit Die gegenseitige Akzeptanz und Beitreibbarkeit grenzübergreifend gestellter Sicherheiten ist für die Stabilität des EU-Finanzsystems sowie für ein integriertes Wertpapierabrechnungssystem unabdingbar. Da diese Ziele nur durch Rechtsetzungsmaßnahmen erreicht werden können, wurde u.a. eine Richtlinie über die grenzüberschreitende Verwendung von Sicherheiten vorgeschlagen.
  • Schaffung eines sicheren und transparenten Umfelds für grenzübergreifende UmstrukturierungenIn allen Sektoren der europäischen Wirtschaft finden derzeit tiefgreifende Umstrukturierungen statt. Der Finanzsektor steht dabei an vorderster Front. Die Verabschiedung der Richtlinien zu Übernahmeangeboten und des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) dürfte den Schutz von Minderheitsbeteiligungen und straffere gesellschaftsrechtliche Strukturen im Binnenmarkt gewährleisten. So könnte die Verabschiedung des Statuts der Europäischen Gesellschaft den Weg für die Neuvorlage der Richtlinienvorschläge zu grenzübergreifenden Zusammenschlüssen von Aktiengesellschaften sowie zur Verlegung des Gesellschaftssitzes ebnen. Auch aufsichtsrechtliche Überlegungen müssen berücksichtigt werden. Damit diese Überlegungen die eingeleiteten Umstrukturierungsprozesse nicht behindern, müssen die Umstrukturierungsgenehmigungen im Bankensektor auf objektiven und veröffentlichten Kriterien beruhen.

Privatkundenmärkte

Die radikalen Veränderungen an den EU-Finanzmärkten gehen in erster Linie von den Firmenkundenmärkten aus. Allerdings durchläuft auch das Privatkundengeschäft einen erheblichen Anpassungsprozess. Der existierende Rechtsrahmen gibt Finanzinstituten die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten auszuüben, und schützt sie gleichzeitig gegen den Ausfall von Kreditinstituten und das Systemrisiko. Doch stoßen der grenzübergreifende Erwerb bzw. das grenzübergreifende Angebot von Dienstleistungen nach wie vor auf zahlreiche rechtliche, administrative und privatrechtliche Hindernisse (einziges Bankkonto, Hypothekarkredit usw.). In der Mitteilung werden verschiedene praktische Maßnahmen genannt, um hier Abhilfe zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen in folgenden sechs Schlüsselbereichen ansetzen:

  • Information und TransparenzDer Verbraucher muss über klare und verständliche Informationen verfügen, wenn es um die Anlage seiner gesamten oder eines Teils seiner Ersparnisse in einem anderen Land geht. Daher bedarf es der Förderung einer umfassenderen Information, Transparenz und Sicherheit für die grenzübergreifende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Privatkundenbereich. Vorgesehen sind ein Richtlinienvorschlag zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, eine Empfehlung für Informationen über Hypothekarkredite, ein Richtlinienvorschlag über die Versicherungsvermittlung sowie ein Aktionsplan zur Vorbeugung von Fälschung und Betrug in Zahlungsverkehrssystemen.
  • RegressverfahrenGebraucht werden effiziente und wirksame gerichtliche und außergerichtliche Verfahren für die Beilegung von Streitfällen, damit das notwendige Vertrauen in grenzübergreifende Geschäfte entstehen kann. Die Kommission wird ihre Maßnahmen auf die Empfehlung "Anwendbare Grundsätze für verantwortliche Instanzen für die außergerichtliche Abwicklung von Verbraucher-Streitfragen" stützen und der Methode folgen, die diesem Dokument entsprechend vorgesehen ist (Empfehlung 98/257 vom 30. März 1998). Im Februar 2001 rief die Kommission das Netz FIN-NET ins Leben, das die außergerichtliche Beilegung finanzieller Streitsachen in Fällen erleichtern soll, in denen der Dienstleistungserbringer seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat. Abgedeckt werden alle Arten von Finanzdienstleistungen im Privatkundenbereich, da die Entwicklung weder des elektronischen Geschäftsverkehrs noch der grenzübergreifenden Dienstleistungen behindert werden soll. FIN-NET zielt darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, indem es ihnen einfache, schnelle und kostengünstige Alternativen zu den üblichen Gerichtsverfahren bietet. Die Einführung der alternativen Streitbeilegungsverfahren, die durch den Euro noch an Bedeutung gewinnt, geht auf den politischen Willen der Mitgliedstaaten zurück, dafür zu sorgen, dass der grenzüberschreitende Handel ebenso einfach wird wie der innerstaatliche. Gerade die Langsamkeit, die komplizierten Verfahren und die bei grenzübergreifenden Dienstleistungen anfallenden Kosten schrecken heutzutage den Verbraucher ab.
  • Ausgewogene Anwendung der VerbraucherschutzvorschriftenDie Kommission wird die nationalen Verbraucherschutzvorschriften für eine Reihe von Finanzprodukten prüfen. Sie wird versuchen, eine etwaige Äquivalenz ähnlicher Regelungen festzustellen. Die Arbeiten der Kommission werden in erster Linie auf die Erarbeitung einer Mitteilung zu Auslegungsfragen über das „ Allgemeininteresse " im Versicherungssektor ausgerichtet sein.
  • Elektronischer GeschäftsverkehrInsgesamt wird der elektronische Geschäftsverkehr die Binnenmarktintegration verstärken, doch wird damit gerechnet, dass bestimmte Probleme, die sich bereits beim grenzübergreifenden Absatz auf den Privatkundenmärkten stellen, noch schärfer hervortreten werden. Richtlinienvorschläge für den elektronischen Handel und den Fernabsatz liegen auf dem Tisch.
  • VersicherungsvermittlerDie Mitgliedstaaten sehen in ihren nationalen Rechtsvorschriften Verbraucherschutzklauseln für Versicherungsvermittler vor, doch wurden diese Rechtsvorschriften sehr unterschiedlich konzipiert, so dass sie der freien Erbringung von Dienstleistungen abträglich sein können. Die Kommission arbeitet auf einen Richtlinienvorschlag hin, um die Versicherungsvermittler -Richtlinie von 1976 zu aktualisieren und den Verbraucherschutz durch gemeinsame Anforderungen, unter anderem zu Eintragung, Sicherheit und Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher, zu stärken. Diese Maßnahme, deren Annahme für 2002 geplant ist, wird die Richtlinie von 1977 ersetzen und somit der einzige verbindliche Rechtsakt der EU für die Versicherungsvermittler sein. Eine Richtlinie, die die Richtlinie von 1976 über Versicherungsvermittler aktualisiert und den Verbraucherschutz stärkt, wurde 2002 verabschiedet.
  • Grenzüberschreitende ZahlungenSofern keine entsprechenden Maßnahmen getroffen werden, dürften die Vorzüge der Einheitswährung für den einzelnen Kunden von Finanzdienstleistungen nicht unmittelbar spürbar werden. Der Transfer von kleinen Beträgen zwischen Ländern der Eurozone wird solange hohe Kosten verursachen, wie noch keine effiziente Zahlungsinfrastruktur entwickelt ist, die preisgünstigere grenzübergreifende Zahlungen ermöglicht. Ebenso sind die Kosten für die grenzübergreifende Kartenzahlung häufig höher als die Gebühren für inländische Kartenzahlungen. Daher müssen noch vor Ablauf der Euro-Übergangszeit integrierte Massenzahlungssysteme für effiziente und wettbewerbsfähige grenzübergreifende Kleinbetragsüberweisungen eingerichtet werden. Dazu bedarf es der Zusammenarbeit des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken), der europäischen Institutionen und des Privatsektors.

Stärkung der Aufsichtsstrukturen

Die rechtlichen Schutzbestimmungen der EU (z. B. Kapitaladäquanzvorschriften, Solvabilitätsspannenanforderung für Versicherungsunternehmen) müssen neuen Formen von Finanzrisiken und modernen Aufsichtspraktiken Rechnung tragen, um systeminhärente oder institutionelle Risiken begrenzt zu halten und sich den sich ändernden Marktgegebenheiten (paneuropäisch und branchenübergreifend organisierte Finanzinstitute) anzupassen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen:

  • Schritte, um die aufsichtsrechtlichen Regelungen für den Banken -, Versicherungs - und Wertpapiersektor auf den höchsten Standard zu bringen. Dabei werden die Arbeiten bestehender Gremien - wie des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht oder des Forums der europäischen Börsenaufsichtsorgane (FESCO) - berücksichtigt.
  • Die Erarbeitung von Vorschriften über die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten. Im Anschluss an den dritten Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, auf den weiter unten eingegangen wird, hat die Kommission beschlossen, die Ausarbeitung einer einschlägigen Richtlinie zu ihren zehn Prioritäten zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Finanzkonglomerate eine Vielfalt von Finanzdienstleistungen in Bereichen wie dem Bank-, Versicherungs- und Wertpapiergeschäft anbieten. Diese häufig grenzübergreifend arbeitenden Strukturen haben sich in so kurzer Zeit entwickelt, dass dringend neue Vorschriften erforderlich sind. Das traditionelle Konzept, in dem die Erbringer von Finanzdienstleistungen nach Sektoren unterschieden wurden (Bank, Versicherung, Wertpapiere), ist überholt.
  • Regelungen, um die sektorübergreifende Diskussion und Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei Fragen von gemeinsamem Interesse zu verstärken, was die Einsetzung eines Beratenden Wertpapierausschusses beinhaltet.

Allgemeine Voraussetzungen

Unterschiedliche Regelungen auf dem Gebiet der Unternehmensverfassung in den einzelnen Mitgliedstaaten können zu rechtlichen oder administrativen Hemmnissen führen, die die Funktionsweise des EU-Finanzmarktes beeinträchtigen. Der Begriff "Unternehmensverfassung" deckt ein breites Spektrum von Fragen ab, deren Auswirkungen auf den einheitlichen Finanzmarkt zur Zeit noch unklar sind. Ein etwaiges Engagement der EU in diesem Bereich wird sich daher zunächst auf die Überprüfung der nationalen Kodizes auf dem Gebiet der Unternehmensverfassung beschränken müssen, um etwaige Hindernisse festzustellen, die die Entwicklung eines einheitlichen EU-Finanzmarktes behindern könnten.

Eine weitere wichtige Frage ist die der Beseitigung steuerlicher Hindernisse und Verzerrungen. Es wäre nämlich politisch schwierig, einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu realisieren, solange der Prozess der Steuerkoordinierung im Bereich der Finanzmärkte nicht abgeschlossen ist. Daher wird in der Mitteilung die Verabschiedung des Richtlinienvorschlags von 1998 über die effektive Mindestbesteuerung grenzübergreifender Sparerträge angestrebt. Außerdem wird die Kommission ihre Anstrengungen zur Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für einen reibungslos funktionierenden Finanzdienstleistungsbinnenmarkt fortsetzen. Mit Unterstützung der Gruppe "Steuerpolitik" sollen Richtlinienvorschläge zu Pensionsfonds und Versicherungen vorgelegt werden.

Umsetzung

Die Mitteilung sieht die Einführung geeigneter Mechanismen vor, um die erzielten Fortschritte zu überwachen und zur konkreten Verwirklichung der verschiedenen Aktionen beizutragen. Diese Mechanismen beinhalten unter anderem die Fortführung der Arbeiten der Gruppe der persönlichen Vertreter der Finanzminister, um künftige Herausforderungen zu ermitteln, strategische Daten zu liefern und die Prioritäten festzulegen. Außerdem könnte ein hochrangiges Forum eingerichtet werden, um Sondierungen bei den Vertretungsgremien der wichtigsten EU-Interessengruppen durchzuführen, die ein Interesse am reibungslosen und effizienten Funktionieren der Finanzmärkte haben. Ferner sollen die EU-Vertretungsgremien dabei helfen zu ermitteln, welche Marktkompetenzen die Kommission bei der Abschätzung der Auswirkungen eher technischer Lösungen unterstützen könnte.

Stand der Umsetzung des Aktionsplans und Vorbereitungen für die Zukunft

Am 27. Oktober 2003 richtet die Kommission eine Expertengruppe ein, um den Stand der Umsetzung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen festzustellen und Vorbereitungen für die Zukunft zu treffen. Mit Hilfe von vier neuen Markt-Expertengruppen erfolgt eine ausführliche - eingehende - Evaluierung des Integrationsstands der europäischen Finanzmärkte. Dieser Prozess beginnt, während die fünfjährige Rechtssetzungsphase des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen ausläuft. Die Evaluierung muss umfassend, transparent und offen sein. Die Zusammenstellung der Expertengruppen von hoch spezialisierten Vertretern aus dem Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor stellt den ersten Schritt in diesem Prozess dar. Aufgabe dieser Gruppen ist es, die Kommission bei der Untersuchung grundlegender Fragen im Verlauf der folgenden Anhörung zu unterstützen.

Weitere Informationen über die Evaluierung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen durch die Expertengruppen: GD Markt

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommission vom 5. Januar 2006 „Der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen - Fortschrittsbericht 2004-2005" [SEK(2006) 17 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission fasst in diesem Fortschrittsbericht die seit Mitte 2004 erzielten Fortschritte im Bereich der Finanzdienstleistungen zusammen. Die Fortschrittsberichte sind Teil der Verpflichtungen, die im Weißbuch über die Politik für die Finanzdienstleistungen 2005-2010 vom 5. Dezember 2005 eingegangen wurden. Die Kommission stellt fest, dass 98 % der im Aktionsrahmen vorgesehenen Maßnahmen fristgerecht abgeschlossen wurden. Die Arbeiten zur Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen haben begonnen.

Im Bericht wird unter anderem auf die Erfolge bei der Verabschiedung folgender Maßnahmen eingegangen:

ZWISCHENBERICHTE

Zehnter Zwischenbericht vom 2. Juni 2004 über die Vorbereitung des Übergangs zur nächsten Phase der Integration des europäischen Kapitalmarktes.

In diesem zehnten Zwischenbericht wird der Schluss gezogen, dass die 42 im Aktionsrahmen vorgesehenen gesetzgeberischen Maßnahmen nahezu vollständig (93 %) innerhalb der Mitte 2004 gesetzten Fristen verabschiedet wurden. Seit dem neunten Fortschrittsbericht vom November 2003 wurde eine Einigung erzielt über:

Ferner verabschiedete die Kommission:

  • eine Mitteilung über die Regulierung der Verwahrstellen der Organisationen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAV);
  • zwei Empfehlungen zu den erforderlichen Angaben in den vereinfachten Informationsbroschüren der OGAV und zur Nutzung ihrer Derivate;
  • eine Mitteilung über die Leitlinien für zukünftige Arbeiten zum Thema grenzüberschreitendes Clearing und Abwicklung.

Als künftige Prioritäten nennt die Kommission die Fortsetzung der gesetzgeberischen Arbeiten zu folgenden Themen:

  • Modernisierung der 8. Gesellschaftsrechtsrichtlinie über die Abschlussprüfung;
  • Dritte Geldwäsche-Richtlinie;
  • Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung zur Anpassung der Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Banken und Wertpapierhäusern (CAD III);
  • zehnte Gesellschaftsrechtsrichtlinie über grenzüberschreitende Fusionen;
  • Vereinfachung und Modernisierung der zweiten Richtlinie über die Erhaltung und Änderung des Kapitals der Aktiengesellschaft.

Neunter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 24. November 2003 „Endspurt für den FSAP".

Dieser Zwischenbericht (PDF) der Kommission kommt zu der Schlussfolgerung, dass der FSAP, der voraussichtlich 2005 beendet werden soll, eine entscheidende Antriebskraft für die europäischen Kapitalmärkte gewesen ist. So hat der FSAP die nachhaltigen Wachstumsperspektiven verbessert, die durch Investitionen und günstige Arbeitsmarktperspektiven gefördert werden. Neue Fortschritte wurden bei der Annahme von in dem Plan vorgesehenen Rechtssetzungsmaßnahmen erzielt, und zwar insbesondere durch folgende Maßnahmen:

Der Bericht betont jedoch, dass es aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union und der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai bzw. Juni 2004 notwendig ist, bezüglich der wichtigen Maßnahmen, die im Rahmen des FSAP noch angenommen werden müssen, im Laufe der folgenden vier Monate eine Einigung zu erzielen. Hierbei handelt es sich um die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, die Transparenzrichtlinie und die Übernahmerichtlinie.

Der Bericht weist außerdem auf die Initiativen der Kommission zur Bewertung der derzeitigen Integration der europäischen Finanzmärkte hin.

Achter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 3. Juni 2002 „Finanzdienstleistungen - Noch neun Monate bis zur vollständigen Verabschiedung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP)"

Nach dem achten Bericht (PDF) erhält die Umsetzung des Aktionsplans zur Integration der Finanzdienstleistungen in der Europäischen Union aufgrund der Gesamt-Finanzaussichten weiter Auftrieb. Eine solche Integration über den Umweg eines FSAP muss die Schutzmechanismen für die finanzielle Stabilität und die Marktintegrität stärken, einen Rahmen für die Umsetzung der und Aufsicht über die Einhaltung der gemeinsamen europäischen Rechtsvorschriften im Finanzbereich setzen und eine reibungslose Integration der neuen Märkte, die nach der Erweiterung dazugehören werden, in das Regulierungssystem der Europäischen Union garantieren.

Auch wenn zahlreiche notwendige legislative Vorschläge zur Errichtung eines integrierten Finanzmarktes bereits angenommen wurden, ist nach dem Bericht ein Abschluss der übrigen Maßnahmen entscheidend, um den FSAP bis 2005 vollständig umzusetzen.

Kurzfristig beabsichtigt die Kommission nicht, ein vollkommen neues Maßnahmenpaket vorzulegen. Vielmehr werden zwei breit gefasste politische Ziele als Bereiche festgelegt, auf die sich die Bemühungen im Laufe der nächsten Jahre konzentrieren sollten: (a) eine gemeinsame Umsetzung und Durchführung, vor allem durch den Aufbau von Netzen von Finanzprüfern und Aufsichtspersonen; (b) eine globale Dimension der europäischen Finanzmärkte, insbesondere was den Regulierungsdialog mit den USA betrifft.

Siebenter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 2. Dezember 2002

Dem siebenten Bericht (PDF) zufolge sind in folgenden Bereichen beachtliche Fortschritte erzielt worden: integrierter Finanzsektor, insbesondere was die Wertpapierdienstleistungen betrifft; Eigenkapitalrahmen für Banken und Wertpapierhäuser; Clearing und Abrechnung; neuer Vorschlag für Richtlinien über Übernahmeangebote, Börsenprospekte, Pensionsfonds sowie Finanzkonglomerate und Marktmissbrauch. Tatsächlich wurden nahezu alle prioritären Maßnahmen aus dem Jahr 2001 verabschiedet. Dennoch müssen trotz der Probleme auf den Finanzmärkten und des Vertrauensverlusts der Anleger weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um die im FSAP gesetzte Frist (2005) einzuhalten. Zur einer einfacheren Überwachung wird die Kommission eine Reihe von Indikatoren entwickeln, um die Prioritäten bei den finanzpolitischen Maßnahmen besser bestimmen zu können. Das „Lamfalussy"-Konzept soll ausgeweitet werden, um zügig und flexibel auf die Marktentwicklungen in den verschiedenen Finanzbranchen reagieren zu können. Ab 2003 soll ein Aktionsplan für das Gesellschaftsrecht einschließlich Unternehmensleitung ausgearbeitet werden.

Sechster Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 3. Juni 2002 [KOM(2002) 267 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diesem sechten Bericht zufolge wurden zwar spürbare Fortschritte erzielt, müssen die fünfzehn Mitgliedstaaten darüber hinaus aber noch weitere Anstrengungen unternehmen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere daran erinnert, dass noch acht Legislativvorschläge zügig angenommen werden müssen (Marktmissbrauch, Finanzsicherheiten, Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, Versicherungsvermittlung, Börsenprospekte, Finanzkonglomerate, internationale Rechnungslegungsgrundsätze, Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung). Ausdrücklich bedauert wird, dass der Vorschlag für eine Übernahme-Richtlinie nach zwölfjährigen Verhandlungen aufgegeben wurde; gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass die Kommission einen neuen Vorschlag zu diesem Thema vorlegen wird. Nach dem Konkurs des amerikanischen Konzerns Enron wurde darüber hinaus eine Expertengruppe damit beauftragt, Empfehlungen für "die Unternehmensverfassung und die Abschlussprüfung" vorzulegen. Die Kommission weist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die durch diesen Fall aufgeworfenen Probleme größtenteils schon durch den Aktionsplan abgedeckt sind. Ebenfalls geprüft würden neue Vorschläge zum Thema Finanzanalysten und Rating-Agenturen.

Fünfter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 30. November 2001 [KOM (2001) 712 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In diesem Zwischenbericht wird auf die dringende Notwendigkeit der Integration des europäischen Finanzdienstleistungssektors hingewiesen. So müsse den jüngsten, für den Sektor bedeutsamen Entwicklungen Rechnung getragen werden, wie der Einführung des Euro, der konjunkturellen Abschwächung, der Erschütterung der Finanzmärkte nach den Attentaten vom 11. September 2001 und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Mit Befriedigung werden die erzielten Fortschritte zur Kenntnis genommen, wie die Verabschiedung der Geldwäsche-Richtlinie, die Einigung über die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, die Verabschiedung des Statuts der Europäischen Gesellschaft, die politische Einigung über die Fernabsatz-Richtlinie und die Einsetzung der im Lamfalussy-Bericht empfohlenen Ausschüsse. Doch wird auch darauf hingewiesen, dass Vorschläge zu Pensionsfonds, Börsenprospekten, Finanzkonglomeraten und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen sowie der neue Vorschlag für Übernahmeangebote allesamt Schlüsselmaßnahmen sind, die zügig angenommen werden müssen.

Vierter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 5. Juni 2001 [KOM (2001) 286 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In diesem Bericht werden die Fortschritte der einschlägigen Richtlinienvorschläge bewertet und festgestellt, dass die Entscheidung nunmehr beim Rat und beim Europäischen Parlament liegt. So wurden seit Annahme des Aktionsplans 18 Maßnahmen vorgeschlagen, und wenngleich in einigen Punkten Einigung erzielt werden konnte, stellen andere nach wie vor eine echte Herausforderung dar. Es muss der politische Wille aufgebracht werden, den Plan fristgerecht bis 2003/2005 umzusetzen. Dies gilt beispielsweise für die im Lamfalussy-Bericht empfohlene Einsetzung der beiden Wertpapierausschüsse. Das Parlament ist derzeit wenig geneigt, einem nicht gewählten Gremium Befugnisse zu übertragen und steht in diesem Punkt in Konflikt mit dem Rat. Dem Bericht zufolge muss darüber hinaus den raschen Veränderungen im Bankensektor Rechnung getragen werden, weswegen die Überarbeitung der Aufsichtsvorschriften dringender sei als erwartet. Weiter wird in dem Bericht auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Börsen eingegangen und auf die erzielten Fortschritte (Finanzkonglomerate; Prospekt, der bei öffentlich angebotenen oder zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren zu veröffentlichen ist; Marktmissbrauch, Finanzsicherheiten und Kreditrisiko) sowie auf fortbestehende Blockaden (Pensionsfonds und elektronischer Geschäftsverkehr) hingewiesen.

Dritter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 8. November 2000 [KOM (2000) 692/2 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Bilanz fällt insgesamt zufriedenstellend aus, obgleich angesichts der zu geringen Dynamik der Termin 2005 nicht eingehalten werden kann. Die Kommission hat einen genauen Zeitplan festgelegt, dessen Einhaltung die "Gruppe 2005" überwachen muss. Darüber hinaus hat die Kommission eine Reihe von Indikatoren ausgearbeitet, die die Verfolgung von Marktentwicklung und -trends ermöglichen sollen.

Zweiter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 30. Mai 2000 [(KOM (2000) 336 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In diesem Bericht wird daran erinnert, dass die Staats- und Regierungschefs bei ihrer Lissaboner Tagung die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen bis zum Jahr 2005 verlangt haben. Die Kommission stellt fest, dass wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Dennoch ist man in einigen Bereichen wenig vorangekommen: beim Statut für eine Europäische Gesellschaft, bei der Vorbeugung von Betrug und Fälschung in Zahlungsverkehrssystemen und bei der Umsetzung der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen. Um den Termin 2005 einhalten zu können, muss die Umsetzung des Aktionsplanes in fünf Schlüsselbereichen beschleunigt werden: "Europäischer Pass" für Wertpapieremittenten, größere Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen, Lockerung der für Pensionsfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) geltenden Anlagebeschränkungen, besseres Funktionieren des Marktes für grenzübergreifende Pensions- und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie eine grundlegende Überarbeitung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie.

Erster Bericht über die Durchführung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen vom 24. November 1999 [KOM (1999) 630 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Fünf Monate nach der Verabschiedung des Aktionsplans wird in diesem Bericht eine erste Bilanz gezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Verabschiedung einer Reihe von Maßnahmen in mehreren Bereichen Fortschritte erzielt wurden. Der Bericht enthält außerdem eine positive Gesamtbewertung der Vorarbeiten zu speziellen Initiativen im Aktionsplan und erkennt den Beitrag an, der von den auf diesen Märkten tätigen Marktteilnehmern sowie von Verbrauchern und Benutzern geleistet wurde. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass Rat und Parlament ihre Bemühungen verstärkt haben, um eine Reihe von Vorschlägen voranzubringen, auch wenn diese Bemühungen nicht immer von Erfolg gekrönt waren. Anschließend wird die Kommission aufgefordert, ihre Anstrengungen zu verstärken, um eine Reihe wichtiger Maßnahmen innerhalb der im Aktionsplan vorgesehenen Fristen vorzulegen (Pensionsfonds, Wertpapierdienstleistungen, Modernisierung der Rechnungslegungsstrategie und elektronischer Geschäftsverkehr). Neben den im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen sollte die Union auch ihre Strategie im Hinblick auf den aktuellen Strukturwandel auf den Finanzmärkten verbessern.

Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 2003 an den Rat und das Europäische Parlament - Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union - Aktionsplan [KOM (2003) 284 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance in Europa modernisiert werden müssen, insbesondere wegen der jüngsten Finanzskandale, der zunehmenden Tendenz europäischer Unternehmen, grenzübergreifend im Binnenmarkt tätig zu sein, der weiteren Integration der europäischen Kapitalmärkte, der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und der bevorstehenden Erweiterung der Union um zehn neue Mitgliedstaaten. Daher legt die Kommission die zentralen politischen Ziele fest, ordnet die kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen nach Prioritäten und gibt an, welches Regulierungsinstrument zu welchem Zeitpunkt eingesetzt werden soll. Die wichtigsten Ziele ihres Aktionsplans sind die Stärkung der Aktionärsrechte und die Verbesserung des Schutzes Dritter sowie die Förderung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Außerdem trägt die Kommission bei der Aufstellung ihres Aktionsplans insbesondere der Tatsache Rechnung, dass bei allen Regulierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene, die im Rahmen des Aktionsplans getroffen werden, eine Reihe von Leitkriterien zu beachten sind: Sie sollten den Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen; sie sollten flexibel angewandt werden können, aber auf festen Grundsätzen beruhen; sie sollten zur Gestaltung internationaler Regelungen auf diesem Gebiet beitragen.

Dieses integrierte Konzept umfasst mehrere Initiativen, die mit dem Aktionsplan verbunden, aber nicht Bestandteil des Aktionsplans sind:

Letzte Änderung: 20.10.2006

Top