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Gesundheitsförderungsprozess für Bewohner*innen in der stationären Pflege
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2019Jan 28
Für Prävention und Gesundheitsförderung ist es nie zu spät. Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes haben die gesetzlichen Pflegekassen gemäß § 5 Abs. 1 SGB XI den Auftrag, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung für Bewohner*innen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen umzusetzen. Dabei sind die Pflegeeinrichtungen und die Bewohner*innen zu beteiligen. Wir zeigen den Gesundheitsförderungsprozess in all seinen Schritten auf. Mehr zum Thema? Im Projekt „Gesundheitsförderung für Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen“ wurden unter Begleitung der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. und des pro familia Landesverbandes Niedersachen e. V. sowie einer Gesamtförderung der BARMER Niedersachsen/Bremen in fünf Einrichtungen stationärer Altenpflege Maßnahmen der Gesundheitsförderung entwickelt, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner*innen in den Mittelpunkt stellten. Weitere Informationen unter: https://www.gesundheit-nds.de/index.p...

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LVG & AFS Nds. HB e. V.

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