Öffnung der Künstlersozialversicherung für selbständige Lehrkräfte

Öffnung der Künstlersozialversicherung für selbständige Lehrkräfte

Startdatum
24. November 2015
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Gestartet von Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft LV Bayern

Fast bei allen Weiterbildungsträgern wie zum Beispiel Volkshochschulen und Sprachschulen arbeiten als Dozent/innen hauptsächlich „freie Mitarbeiter/innen“, d.h. sie gelten für die Sozialversicherung und steuerlich als Selbstständige. Das gleiche gilt für Lehrbeauftragte an Hochschulen, die keinen anderen Hauptberuf haben.

Das bedeutet: die Kranken- und Pflegeversicherung muss zu 100 % selbst getragen werden. Bei gesetzlichen Krankenkassen gilt dafür ein Mindestbeitrag von etwa 385 Euro. Anders als bei anderen Selbstständigen müssen auch Rentenbeiträge gezahlt werden, aber nicht nur 50 % wie bei Angestellten, sondern ebenso zu 100 %.

Ab einem Jahresumsatz von 17 500 Euro müssen dann noch je nach Art der Bildungsmaßnahmen 19 % Umsatzsteuer berechnet werden. Da private Kunden wie z.B. Sprachenlernende und viele Bildungsträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, trägt diese Kosten der oder die Dozent/in selbst.

Bei einem/r Dozent/in mit 20 Euro Stundenhonorar (Mindestsatz für Integrationskurse, Stand 2015) und 920 Unterrichtsstunden im Jahr (entspricht der Unterrichtsverpflichtung einer gymnasialen Lehrkraft, Vorbereitungs- und Korrekturzeiten kommen natürlich unbezahlt hinzu), ergibt sich zwar ein Monatshonorar von ca. 1.533 Euro. Nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung bleiben aber nur ca. 700 Euro vor Steuern übrig; kommt noch die freiwillige Arbeitslosenversicherung hinzu, bleiben nur noch ca. 630 Euro – das entspricht kaum noch Hartz-IV-Niveau und ist weit weniger als das Nettogehalt bei gesetzlichem Mindestlohn, trotz Vollzeitarbeit. Berechnungsbeispiele siehe hier.

Für andere freiberufliche Solo-Selbstständige gibt es in den Bereichen Kunst und Publizistik seit 1983 mit der Künstlersozialversicherung ein bewährtes System: Selbstständige werden nur auf der Basis des tatsächlichen Einkommens versichert, den „Arbeitgeberanteil“ tragen die „Verwerter“ (Verlage, Galerien) durch eine Umlage und der Bund über einen Zuschuss. Bei 1.533 Euro blieben blieben den Dozent/innen und Lehrbeauftragten somit "vor Steuern" wenigstens etwa 1.080 Euro, was zumindest näher am gesetzlichen Mindestlohn (netto) wäre. Die Belastung der „Verwerter“ – hier wären es die Bildungsträger – liegt dabei nur bei 5,2 % der Honorare, der Bund zahlt etwa 950 Euro jährlich je versicherter Person.

Wir fordern deshalb:
Öffnung der Künstlersozialversicherung auch für die Selbstständigen in der Bildung!

Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. In Berufsbildungszentren und an Volkshochschulen wird ein großer Teil der Bevölkerung weitergebildet oder umgeschult. In Sprachkursen werden Deutsche auf Auslandseinsätze der deutschen Firmen vorbereitet. In Deutschkursen bekommen Personen mit Migrationshintergrund bzw. Flüchtlinge das notwendige Rüstzeug für die Integration in Deutschland. Auch Universitäten greifen in der Lehre gerne auf „Freelancer“ zurück.

Die meisten Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung sind hochqualifiziert, d.h. sie haben viel Zeit und Geld in ihre Ausbildung gesteckt, nur um nun auf dem Niveau eines ungelernten Hilfsarbeiters entlohnt zu werden. Neben höheren Vergütungen bzw. tariflicher Beschäftigung bei arbeitnehmertypischen Aufgaben wäre die Künstlersozialversicherung zumindest ein erster Schritt, die besonders hohe Belastung – oft mehr als 50 % des Gewinns – durch Versicherungsbeiträge zu beseitigen.

 

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