Zum Inhalt springen

Baden-Württemberg prescht vor Kopftuchverbot per Gesetz

Kultusministerin Annette Schavan hat Dampf gemacht. Nur einen Monat nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil hat Baden-Württemberg den Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt: Lehrerinnen ist damit das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht ein für alle Mal verboten. Nur katholische Nonnen müssen ihre Tracht nicht ablegen.

Damit ist Baden-Württemberg als erstes Bundesland der deutlichen Einladung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, die Kopftuchfrage politisch zu klären und per Gesetz zu regeln. Im Schulgesetz des Landes soll künftig ein religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert werden, wie Kultusministerin Annette Schavan in Stuttgart sagte.

Doch christliche oder jüdische Symbole sollen nicht aus dem Klassenzimmer verbannt werden - auch Nonnen dürfen weiterhin im Ländle unterrichten. Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die politische Unterdrückung im Islam, sagte Schavan bei der Vorstellung des Entwurfs. Da man ähnliches von christlichen oder jüdischen Symbolen nicht behaupten könne, so räsoniert die Landesregierung, sollen diese nicht verboten werden. Der Gesetzentwurf erreiche das angestrebte Kopftuchverbot und bestätige gleichzeitig die christlich-abendländischen Werte als Grundlagen der Erziehung, sagte Schavan.

Ausnahmen für Religionslehrerinnen

An seiner Ausarbeitung wirkte der renommierte Tübinger Verfassungsexperte Ferdinand Kirchhof mit. In dem Entwurf heißt es: "Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt."

Ausnahmen sollen für den Religionsunterricht gelten. Auch Referendarinnen dürfen künftig noch ein Kopftuch tragen. Letztere Regelung ist der Tatsache geschuldet, dass der Staat ein Ausbildungsmonopol für Lehrer hat, Kopftuchträgerinnen aber nicht von einer Ausbildung ausgeschlossen werden sollen. Nur unterrichten dürfen sie nach ihrer Ausbildung an den öffentlichen Schulen nicht - es sei denn, sie trennen sich vom Kopftuch. Schülerinnen dagegen dürfen auch künftig in der Schule ein Kopftuch tragen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Kopftuchverbot ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung Ende September für verfassungswidrig erklärt. In dem Rechtsstreit ging es um die aus Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin, der wegen ihres Kopftuchs die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst untersagt worden war. Sieben der 16 Bundesländer hatten daraufhin ein gesetzliches Verbot angekündigt.

Die CDU-Politikerin Schavan hat sich mit ihrem schnellen Vorstoß offenbar gegen ihre Kabinettskollegin von der FDP, Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck, durchgesetzt. Sie hatte bislang eine Gleichbehandlung aller Religionen verlangt. Am Dienstag jedoch begrüßte auch sie den Vorschlag: In der FDP-Fraktion finde er große Zustimmung. Vorher hatten Mitglieder der FDP-Fraktion noch darauf geschimpft, wie die Kultusministerin mit dem neuen Gesetz vorpresche. In der CDU-Fraktion wurde die Vorlage nach Schavans Worten einstimmig verabschiedet. Die Christdemokratin will auch der Opposition Gespräche anbieten, um einen Konsens zu erreichen.

Werwigk-Hertneck erklärte: "Wir können es uns nicht noch einmal erlauben, eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht hinzunehmen." Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am 24. September verkündeten Urteil betont, die möglichern Gesetzesänderungen der Bundesländer müssten die Gleichbehandlung aller religiöser Symbole garantieren. Schavan sagte: "Die Geschichte des Kopftuchs ist immer auch eine Geschichte eines politischen Symbols." Bei dem geplanten Verbot gehe es daher nicht primär um das religiöse Symbol. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf am 11. November beschließen. Das Gesetz soll noch im laufenden Schuljahr in Kraft treten.