Politik

Neues Krankenhausgesetz in Niedersachsen soll Patientensicherheit erhöhen

  • Mittwoch, 24. Oktober 2018
/Zarya Maxim, stock.adobe.com
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Hannover – Nach der mutmaßlichen Serie von Patientenmorden durch den Ex-Pfleger Niels Högel hat Niedersachsens Landtag heute einstimmig ein Gesetz für mehr Patientensicherheit verabschiedet. Es sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die zu mehr Sicherheit in Niedersachsens Kliniken beitragen sollen. Das Gesetz tritt 2019 in Kraft.

„Das Risiko von Behandlungsfehlern ̶ ob aus Versehen oder vorsätzlich ̶ wird gesenkt. Darüber hinaus wird das Bewusstsein in den Krankenhäusern gestärkt, selbst mehr Verantwortung für den Schutz der Patienten zu übernehmen“, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD).

Kliniken müssen Verdachtsmeldungen auswerten

Laut der Novelle muss jedes Krankenhaus im Land künftig ein anonymes Fehlermelde­system einführen. Dort können Mitarbeiter auch Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb des Krankenhausbetriebes melden, ohne dass ihre Identität bekannt wird. Die Kliniken werden verpflichtet, die Meldungen auszuwerten. Wenn eine Meldung auf eine besondere Gefahr für die Patienten hindeutet, hat das Krankenhaus dies dem zuständigen Gesundheitsministerium unverzüglich mitzuteilen.

Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen verprflichtend

Jedes Krankenhaus muss zudem regelmäßig Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen durchführen. Bei diesen werden auch Todesfälle und besonders schwere Krankheits­verläufe erörtert. Das Gesetz verpflichtet jedes Krankenhaus weiterhin dazu, eine Arzneimittelkommission einzurichten. Diese führt eine Arzneimittelliste und berät das ärztliche und pflegerische Personal. Außerdem muss jedes Krankenhaus künftig Stationsapotheker einsetzen und einen Plan zur Unterstützung bei berufsbezogenen Belastungen für die Mitarbeiter erstellen.

Auch die CDU-Fraktion im Landtag begrüßte das neue Gesetz: „Das neue Krankenhausgesetz stärkt die Patientensicherheit in Niedersachsen und zieht die richtigen Schlüsse aus den Krankenhausmorden in Delmenhorst und Oldenburg“, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Volker Meyer.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte das neue Gesetz. „Es war überfällig, dass endlich Konsequenzen aus den Krankenhausmorden gezogen werden; Nieder­sachsen hat hier einen ersten Schritt gemacht“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Zusätzlich sei aber eine unabhängige und externe Anlaufstelle für anonyme Hinweisgeber sowie eine lückenlose, standardisierte und elektronische Kontrolle der Medikamentenabgabe in allen Krankenhäusern notwendig. Für alle 2.000 Kranken­häuser in Deutschland – und nicht nur in einzelnen Bundesländern – müssten zudem amtsärztliche, qualifizierte Leichenschauen verbindlich vorgeschrieben werden.

Die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz von den oppositionellen Grünen kritisierte im Landtag, dass das neue Gesetz nicht die Personalsituation der Kliniken verbessere. Vor allem der Mangel an Pflegern begrenze die Sicherheit. „Es muss selbstverständlich sein, dass sich Menschen in unseren Krankenhäusern sicher und geschützt fühlen“, kritisierte sie.

Vergleichbares in Zukunft verhindern

„Wir können das Leid der betroffenen Familien nicht ungeschehen machen, aber wir hoffen Vergleichbares in Zukunft verhindern zu können“, sagte der SPD-Abgeordnete Uwe Schwarz und bezeichnete Högel in seiner Rede vor dem Landtag als „größten Massenmörder unseres Landes“. Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) forderte, eine derartige Mordserie dürfe es nie wieder geben.

Kritik kam auch von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft: Sie warnte, die Kliniken könnten ihrer Verpflichtung, Stationsapotheker in ausreichender Zahl einzustellen, nicht nachkommen, weil diese auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar seien.

Der Ex-Pfleger Högel muss sich vom Dienstag kommender Woche an wegen Mordes an 99 Patienten in Oldenburg und Delmenhorst vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Er war bereits wegen des Todes von sechs Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

hil/dpa

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