Maßnahmen und Ziele des Bundesteilhabegesetzes
Die Grafik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschreibt die Maßnahmen und Ziele des Bundesteilhabegesetzes, welche sich wie folgt zusammensetzen:
- Frühzeitige Intervention: Staatliche Stellen müssen früher verhandeln und neue Modellvorhaben sollen Erwerbsunfähigkeit verhindern, damit chronische Erkrankungen gar nicht erst entstehen und Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt.
- Verfahren: Ein Reha-Antrag reicht zukünftig aus, um Rehaleistungen bei verschiedenen Trägern zu erhalten, damit die individuelle Unterstützung im Mittelpunkt steht und nicht wer dafür zuständig ist.
- Beratung: Unabhängige Beratungsstellen leisten Hilfe zur Selbsthilfe, damit Menschen mit Behinderung in der Lage sind, mehr selbst zu bestimmen.
- Eingliederungsleistungen: Z.B. ein Budget für Arbeit schafft neue Übergänge in Arbeit und neue Assistenzleistungen wie im Masterstudium werden möglich, damit Bildung, Arbeit und soziale Teilhabe besser möglich wird.
- Schwerbehindertenvertretung: Mehr Rechte und Ansprüche für Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten, damit Menschen mit Behinderung mehr mitbestimmen können.
- Systemwechsel: Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und die Einkommens- und Vermögensrechnung deutlich verbessert, damit mehr vom eigenen Einkommen bleibt und Partner nicht mehr mitbezahlen müssen.
- Qualitätskontrolle: Durch bessere Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen sowie Sanktionsmöglichkeiten können Leistungsträger besser gesteuert werden, damit Leistungen auch erbracht und eine gute Qualität sichergestellt werden kann.