Arbeitsvertrag für MFA und angestellte Ärzte: Neue Regeln ab 1.8.2022

Arbeitsverträge für MFA und angestellte Ärzte sollten in diesen Tagen auf den Prüfstand. Denn falls bestimmte Angaben im Arbeitsvertrag fehlen oder der Arbeitgeber zu spät über die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses informiert, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Hintergrund sind Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG), die insbesondere für Neuverträge ab dem 1.8.2022 gelten. U. a. müssen Arbeitgeber nun ausführlicher über die Zusammensetzung des Gehaltes bzw. Lohnes informieren und Fristen und Verfahren für eine Kündigungsschutzklage nennen. Aber auch bei „alten“ Verträgen muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Mitarbeiters Auskunft erteilen.

Wer bislang die Muster-Arbeitsverträge des Virchowbundes genutzt hat, erfüllte damit bereits die Anforderungen des bisherigen Nachweisgesetzes. Auch die neuen, schärferen Bestimmungen sind in den aktuellsten Versionen der Musterverträge bereits umgesetzt. Betroffen sind folgende Vertragsvorlagen des Verbandes:

  • Arbeitsvertrag für Angestellten Arzt
  • Arbeitsvertrag für Angestellten Arzt (MVZ)
  • Arbeitsvertrag für Betriebsarzt
  • Arbeitsvertrag für Ehepartner
  • Arbeitsvertrag für Ehepartner (geringfügig Beschäftigte)
  • Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte als Reinigungskraft
  • Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin
  • Arbeitsvertrag für Praxismanagerin
  • Arbeitsvertrag für Weiterbildungs-/ Sicherstellungsassistent

Mitglieder im Virchowbund haben außerdem die Möglichkeit, diese und andere Verträge vor der Unterschrift noch einmal kostenlos von der Rechtsabteilung des Verbandes prüfen zu lassen.

Fragen zum Arbeitsrecht und zu Arbeitsverträgen gehören dort zu den häufigsten Beratungsgründen. Der Verband informiert deshalb auch auf seiner Webseite über die notwendigen Bestandteile eines korrekten Arbeitsvertrages und hat eine eigene Praxisinfo „Arbeitsverträge für MFA richtig aufsetzen“ mit hilfreichen Tipps verfasst.

Weitere Informationen: www.virchowbund.de/arbeitsvertrag

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

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