Warnung vor Betrugsversuchen
Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen, z. B. indem betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versandt werden. Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugsversuche zu reagieren und Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen.
Hier finden Sie aktuelle Warnungen und Informationen darüber, wie Sie Betrugsversuche erkennen können.
Aktuelle Warnungen vor Betrugsversuchen
Rückzahlung der Einkommensteuer
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von E-Mail-Adressen wie z. B. bzst-poststelle@bzst.de, teilweise auch mit unserer Domain-Endung "bzst.bund.de", die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Es wird angegeben, dass eine Rückerstattung der Einkommensteuer vorgesehen und hierfür eine Identifizierung erforderlich ist.
Abbildung Betrugsmail über Rückerstattung der Einkommensteuer
Abgabe einer Erklärung über Kryptovermögen
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von E-Mail-Adressen wie z. B. no_reply@online.bzst.de, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Es wird angegeben, dass eine Erklärung über das Kryptovermögen abzugeben sei.
Abbildung Betrugsmail über Erklärungsabgabe von Kryptovermögen
Angebliches Bearbeitungsentgelt
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von verschiedenen E-Mail-Adressen (z. B. info@bzst-abwicklung.de, j.voigt@bzst-rechnungen.de, info@bzst-zahlungen.de etc.), die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid bzw. eine Rechnung über ein Bearbeitungsentgelt vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Abbildung Betrugsmail über ein Bearbeitungsentgelt
Angeblicher Verspätungszuschlag
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Abbildung 1 Betrugsmail über Verspätungszuschlag
Abbildung 2 Anlage zur betrügerischen E-Mail
Bescheid per E-Mail
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "news@bzst-infos.de" eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Abbildung 1 Betrügerische E-Mail
Abbildung 2 Anlage zur betrügerischen E-Mail
Übersicht über bisher bekannte Betrugsversuche
Schreiben über Sanktionen per E-Mail
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden darüber informiert, dass gegen sie angeblich Sanktionen eingeleitet worden sind. Hierfür soll ein QR-Code gescannt, um weitere Informationen zu erhalten.
Bescheid per E-Mail
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden darüber informiert, dass ihnen angeblich ein Bescheid zugesandt wurde. Hierfür soll ein Link geöffnet werden, um weitere Informationen zu erhalten.
Aufforderung zur Steuernachzahlung
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, eine angeblich offene Steuerschuld zu begleichen. Hierfür soll ein Link geöffnet werden, um die genauen Kontodaten zu erhalten.
Steuererstattung und Aufforderung zur Überprüfung der Bankverbindung
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Bankverbindung für eine fiktive Steuererstattung zu überprüfen. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Bürger(in)".
Betrugsmail "Abruf einer Verwaltungsmitteilung im BZSt online Portal (BOP)"
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um eine Verwaltungsmitteilung im BZSt online Portal (BOP) abzurufen.
Aufforderung zur Kenntnisnahme einer Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Als Absender der E-Mail wird das "BZST-Portal“ benannt, wobei die Absenderadresse als auch der E-Mail-Betreff variieren können. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Damen und Herren“.
Betrugsmail "Erstattung der Einkommensteuer und Aufforderung zum Ausfüllen eines Erstattungsformulars"
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um ein Erstattungsformular für Einkommensteuer auszufüllen. In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“.
Betrugsmail "Benachrichtigung über eine elektronische Mitteilung"
Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um eine elektronische Mitteilung abzurufen. Des Weiteren verweist die E-Mail auf ein Gesetz, womit der Empfängerin oder dem Empfänger zeitlicher Druck gemacht werden soll.
Betrugsschreiben "Stand der Bearbeitung hinsichtlich Ermittlung zu Geldwäsche"
Dies ist ein Beispiel für ein betrügerisches Dokument. Der Empfänger wird über den Stand einer angeblichen Geldwäsche-Ermittlung informiert. In dem Schreiben ist von Überweisungen in hoher Höhe die Rede, die angeblich über Krypto-Wallets abgewickelt wurden. Es soll ein Währungstransfer über einen hohen Geldbetrag stattgefunden haben, auf den noch Steuern zu entrichten seien. Es wird Druck ausgeübt, dass weitere Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Empfänger eingeleitet werden könnten. Unterschrift und Stempel sind gefälscht.
Betrugsversuche erkennen
- Zahlungsaufforderung per E-Mail: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern i. d. R. nur per Brief zugestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
- Aufforderung zum Öffnen eines Links, um eine Zahlung zu leisten: Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
- Angabe falscher Kontoverbindungen: Zahlungen an das Bundeszentralamt für Steuern sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
- Rechtschreibung und falsche Verwendung von Fachbegriffen: Betrügerische Schreiben (z. B. E-Mails oder Briefe) sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
- Keine Angabe zu Ansprechpersonen im BZSt: Echte Bescheide des BZSt tragen in der Regel den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Bearbeiterin/des verantwortlichen Bearbeiters des BZSt.
Weitere Informationen, wie Sie Betrugsversuche erkennen und sich vor ihnen schützen können, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Verfügung.
Sollten Sie ein verdächtiges Schreiben oder eine verdächtige E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, nicht zu reagieren und diese unverzüglich zu löschen bzw. zu entsorgen.
Sollten Sie dennoch Informationen aufgrund betrügerischer Schreiben offenbart haben, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Finanzinstitut (Bank/Versicherung) sowie einer örtlichen Polizeidienststelle aufzunehmen und diese über den Sachverhalt zu informieren.
Seien Sie versichert, dass wir unser Möglichstes tun, um entsprechende betrügerische Vorgänge zu verhindern und rechtliche Schritte einleiten, sobald uns diese bekanntwerden.
Sofern Sie vermuten, ein betrügerisches Schreiben erhalten zu haben, können Sie uns eine Information/einen Hinweis per E-Mail zusenden. Das hilft uns, neue Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und gibt uns die Möglichkeit, entsprechende Warnungen zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie keine individuelle Rückmeldung auf Ihre E-Mail erhalten.